Einmal im Jahr rückt der Petitionsausschuss ins Licht des Plenums. Am 10. Juni 2026 hat der Bundestag den Tätigkeitsbericht für 2025 beraten, die amtierende Vorsitzende Hülya Düber (CDU/CSU) hat ihn an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben, und für eine knappe Stunde überboten sich fast alle Fraktionen mit Lob für das Petitionsrecht. Das ist sympathisch. Es verdeckt aber, dass an den übrigen 364 Tagen von dieser Wertschätzung im Plenum des Bundestags wenig zu sehen ist.
Mehr Eingaben, weniger Mitsprache
Auf den ersten Blick liest sich der Bericht wie eine Erfolgsgeschichte, und so wurde er auch erzählt. 2025 gingen 12.399 Petitionen ein, rund 34 Prozent mehr als im Vorjahr, dazu mehr als eine halbe Million Unterstützungen und 652 veröffentlichte Petitionen. Ina Latendorf (Die Linke) hat als Einzige diesen Zahlenstolz eingeordnet: Die Zunahme an Petitionen klängen gut, aber nur, solange man verschweige, dass 2024 ein absoluter Tiefstand war. Noch immer schrieben Jahr für Jahr rund zehntausend Menschen weniger an den Bundestag als in den neunziger und zweitausender Jahren. Latendorf bedauerte die extrem niedrige Zahl an Petitionen, die das Quorum von 30.000 Unterschriften schaffen (8), wir fragen uns viel eher: Wie kann es sein, dass von über 12.000 Petitionen nur rund 650 überhaupt zur Unterschriftensammlung freigeschaltet wurden?
Es hakt bei der Veröffentlichung von Petitionen
Ob ein Anliegen im Bundestag eine Chance auf eine Bühne bekommt, entscheidet sich viel früher. Der Ausschuss legt nach internen Verfahrensgrundsätzen fest, ob eine Petition veröffentlicht und damit mitgezeichnet werden darf. Dieser Spielraum ist groß, und er wird in der laufenden Wahlperiode so eng ausgelegt, dass Petitionen aus ganz unterschiedlichen Themenfeldern mit wechselnden, teils an Willkür grenzenden Begründungen gar nicht erst zugelassen werden. Wir haben das selbst erlebt. Unsere Petition für ein Vetorecht bei Bundestagsgesetzen wurde zuerst wegen falscher Voraussetzungen und nach unserem Widerspruch dann wegen fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt. Dübers vielzitierte Garantie, jede Eingabe werde geprüft und beschieden, klingt beruhigend, verdeckt aber die tatsächliche Bedeutung. Eine intern abgehakte Beschwerde, bei der die Ausschussmitglieder lediglich ihre Unterschrift auf die vorformulierte Ablehungsempfehlung der Verwaltung setzen, wird weder mit dem Antragsteller diskutiert, noch kommt sie bei 99% der Abgeordneten an, noch hat sie einen Einfluss auf irgendetwas im Bundestag und löst erst recht keine öffentliche Debatte aus. Damit ist der Zweck einer Petition verfehlt.
Kaum Beschlüsse, noch weniger politische Umsetzung
Die wichtigste Rede des Tages kam aus der Opposition. Ina Latendorf kritisierte, dass zum Petitionsausschuss nur einmal im Jahr im Plenum des Bundestages debattiert werde. Petitionen mit hohem Quorum, forderte sie, sollten im Plenum debattiert werden, weil das dem Verfassungsrang des Petitionsrechts entspräche. Noch deutlicher wurde sie bei der Wirksamkeit. Nur 5,7 Prozent der behandelten Petitionen hätten im letzten Jahr einen Beschluss erhalten, der die Regierung tatsächlich zum Handeln auffordert, bei 95 Prozent nicht. Und selbst dann komme meist die Antwort der Bundesregierung, man sehe keinen Änderungsbedarf. Gehe das so weiter, warnte Latendorf, werde der Ausschuss zum bloßen „Kummerkasten“. Sie wünsche sich ein „mutiges Petitionswesen“, das nachhakt und kontrolliert, statt sich von der Exekutive in eine nachgeordnete Rolle drängen zu lassen. Wenn am Ende kaum etwas Sichtbares herauskommt, weichen die Menschen natürlich auf zivilgesellschaftliche Petitionsplattformen aus, weil sie dort die Aufmerksamkeit, Unterstützung und Sichtbarkeit finden, die das offizielle Verfahren ihnen verweigert.
Kritik von der AfD
Die willkürlich ausdehnbaren Ausschlusskriterien kritisierte in der Debatte nur die AfD – schade, dass diese Kritik gestern nur von dort kam, denn wir haben sie auch schon aus anderen Parteien gehört. Ob die AfD ein stärkeres Petitionsrecht und mehr direkte Demokratie aus den richtigen Gründen will und nicht vor allem die demokratischen Institutionen schwächen möchte, darf man bezweifeln. Richtig bleibt die Kritik an den Kriterien trotzdem.
Was sich ändern müsste
Im europäischen Vergleich ist das deutsche Verfahren ohnehin schwach. In Portugal oder Estland lösen schon 1.000 Unterschriften eine Behandlung samt Anhörung aus, in Deutschland gibt es weder einen Anspruch auf Veröffentlichung noch feste Fristen. Wir fordern nachvollziehbare und überprüfbare Zulassungskriterien, transparente Entscheidungen und ein Verfahren nach europäischem Vorbild mit einem Anspruch auf Behandlung und klaren Fristen. Und wir teilen Latendorfs Wunsch, dass Petitionen mit hohem Quorum im Plenum des Bundestages debattiert werden und nicht nur im Ausschuss. Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e.V., hat das Risiko schon im Februar auf den Punkt gebracht: „Willkür frisst Vertrauen“.
Warum sich der Einsatz trotzdem lohnt
Bei aller Kritik gilt es trotzdem festzuhalten: Das Petitionsrecht ist ein hohes demokratisches Gut, eines der wenigen Instrumente, mit dem sich Menschen zwischen den Wahlen direkt an den Bundestag wenden können. Die Debatte hat auch gezeigt, dass es Abgeordnete gibt, die diese oft undankbare Arbeit mit echtem Engagement tun. Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) berichtete von Kolleginnen und Kollegen, die über ihr gesamtes Mandat im Petitionsausschuss bleiben, von Dankesbriefen ehemaliger Petentinnen und Petenten und von einem Ortstermin im Ahrtal, dem der Ausschuss beim Hochwasserschutz konkret helfen will. Der Ausschuss bringt seinen Mitgliedern wenig Prestige, und man merkt der Aufmerksamkeit im Plenum an, wie sehr Prestige zählt. Eine einzige Plenarstunde im Jahr ist wenig für das einzige sachbezogene und dauerhafte Beteiligungsinstrument auf Bundesebene. Umso mehr verdienen die Abgeordneten Anerkennung, die hier über Wahlperioden hinweg dranbleiben und für Verbesserungen kämpfen.
Genau dafür arbeiten wir mit dem Bündnis Vetorecht. Wir wollen, dass ein Anliegen, das viele Menschen teilen, nicht allein vom Ermessen eines Ausschusses abhängt, sondern verlässlich gehört wird, auf Landes- wie auf Bundesebene.


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