Beide Volksinitiativen in Hamburg angemeldet
Am Freitag, den 3. Juli, haben wir im Hamburger Rathaus die Volksinitiativen offiziell angemeldet.
Beide zielen auf eine Änderung der Landesverfassung, und beide sind eine Antwort auf die geplante Verschärfung des Volksabstimmungsgesetzes durch SPD, Grüne und CDU. Vorgestellt wurden sie auf der anschließenden Pressekonferenz von den drei Vertrauenspersonen der Initiativen: „Wir wollen die Demokratie in Hamburg wetterfest machen“, erläuterte Angelika Gardiner, eine der Vertrauenspersonen, das Ziel der Kampagne.
Die erste Initiative heißt „Demokratie schützen – faire Volksabstimmungen“ und wendet sich gegen die geplanten strengeren Regeln für Volksbegehren. Die zweite trägt den Titel „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“ und will den Hamburgerinnen und Hamburgern die Möglichkeit geben, gegen Gesetze der Bürgerschaft ein Veto einzulegen. Beide brauchen jetzt jeweils 10.000 Unterschriften, damit sich die Bürgerschaft mit ihnen befassen muss.
Unterstehend findet sich eine knappe Zusammenfassung über die verschiedenen Medienreaktionen auf den Start der Initiativen.


Was die taz berichtet
taz-Redakteur Gernot Knödler ordnet die Initiativen in seinem Artikel als Reaktion auf die geplante Schwächung der Volksgesetzgebung ein und gibt Manfred Brandts Skepsis wieder, dass nach den verlorenen Abstimmungen zu Klima und Olympia an den Regeln gedreht werde. Er erklärt außerdem den Kern des Vorschlags, wonach zweieinhalb Prozent der Wahlberechtigten ein Referendum verlangen können, während die Bürgerschaft das letzte Wort behält.
Zum Artikel: taz, 4. Juli 2026
Was der NDR berichtet
Der NDR zeigte im Hamburg Journal einen kurzen Videobeitrag zur Anmeldung. Im Kern gibt er richtig wieder, dass an Initiativen bei Spenden und Transparenz keine strengeren Regeln gelten sollen als an Parteien, dass der Senat keine öffentlichen Mittel für Abstimmungskampagnen einsetzen darf und dass die Bürger künftig ein Veto gegen beschlossene Gesetze einlegen können.
Zum Beitrag: NDR Hamburg Journal, 3. Juli 2026
Was das Hamburger Abendblatt berichtet
Das Hamburger Abendblatt geht ausführlich auf die Funktionsweise des Vetorechts ein. Ein beschlossenes Gesetz träte, von Ausnahmen abgesehen, erst drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft, und in dieser Frist könnten zweieinhalb Prozent der Wahlberechtigten ein Referendum verlangen. Manfred Brandt betont dort, dass es nicht um eine Entmachtung des Parlaments gehe, sondern um einen Anstoß, sich mit einer umstrittenen Materie noch einmal zu befassen, und fasst die Wirkung mit den Worten „Das diszipliniert die Bürgerschaft“ zusammen. Das Blatt erinnert daran, dass ein Wählerveto in Hamburg seit 2009 in engen Grenzen schon möglich ist.
Zum Artikel: Hamburger Abendblatt, 3. Juli 2026
Der Kommentar von Insa Gall
Im Abendblatt erschien zusätzlich ein kritischer Kommentar von Insa Gall. Sie warnt, ein Vetorecht könne gut organisierten Minderheiten mehr Gewicht geben und die Handlungsfähigkeit der Politik bremsen, da schon rund 33.000 Menschen ein Gesetz um bis zu einem Jahr aufschieben könnten. Dem halten wir entgegen, dass ein Veto ein Gesetz nicht blockiert, sondern in die Bürgerschaft zurückschickt, die einen überarbeiteten Entwurf jederzeit erneut einbringen kann.
Zum Kommentar: Insa Gall im Hamburger Abendblatt, 3. Juli 2026
Was die Welt berichtet
Die Welt rückt den Streit um die geplante Reform in den Mittelpunkt. SPD, Grüne und CDU wollen unter anderem Auslandsspenden verbieten und die Geldgeber von Initiativen früher offenlegen lassen, was Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit mit der Finanzierung jüngerer Entscheide begründet. Unsere Initiative „Demokratie schützen – faire Volksabstimmungen“ setzt genau hier an und will mit einem neuen Artikel 50c Transparenz und Chancengleichheit festschreiben, ohne an Initiativen strengere Maßstäbe anzulegen als an Parteien. Die Welt zitiert Manfred Brandt mit dem Ziel, die heutigen Regeln für Volksbegehren zu erhalten.
Zum Artikel: Welt, 3. Juli 2026
Wie es jetzt weitergeht
Die Unterschriftensammlung hat begonnen. Sind für eine Initiative 10.000 gültige Unterschriften zusammen, muss sich die Bürgerschaft in einem ihrer Ausschüsse mit unseren Zielen befassen. Übernimmt sie die Gesetzentwürfe nicht, steht uns als nächster Schritt das Volksbegehren offen. Wie das dreistufige Verfahren im Detail abläuft, erklären wir dir hier.
Wenn du in Hamburg wahlberechtigt bist, kannst du mit deiner Unterschrift dafür sorgen, dass sich die Bürgerschaft mit dem Vetorecht befassen muss.



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