Zwei Volksinitiativen unter einem Dach

Gleich zwei Volksinitiativen setzen sich für direkte Demokratieprojekte in Hamburg ein. „Demokratie schützen – Faire Volksabstimmungen“ und „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“ stellen sich gegen den Vorstoß der Hamburger Regierung, die direkte politische Mitsprache der Hamburgerinnen und Hamburgern zu begrenzen.

„Demokratie schützen – Faire Volksabstimmungen“

Bisher können Volksinitiativen in allen Bundesländern Spenden unbürokratisch sammeln. In Hamburg soll nun ein Ausschlusskatalog eingeführt werden, der Volksinitiativen die formellen Hürden erhöht und  die finanzielle Basis weitgehend entzieht. 

Im Zuge des Volksabstimmungsverfahrens sollen Rechenschaftspflichten massiv ausgeweitet werden. So müssen die Initiatoren/Vertrauenspersonen einer Volksinitiative dreimal eine strafbewehrte eidesstattliche Erklärung über das Spendenaufkommen abgeben. So etwas gibt es weder in anderen Bundesländern noch für Parteien.

Wir wollen den bewährten Ist-Zustand in der Verfassung absichern. Rechenschaftspflicht und Offenlegung der Finanzen gab es von Anfang an. Das soll auch so bleiben. Zusätzlich halten wir in unserem Gesetzentwurf fest, dass Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland und Zuwendungen über 35.000 Euro sofort veröffentlicht werden müssen.  Spenden, für die Gefälligkeiten erwartet werden, dürfen nicht angenommen werden. 

Spendenbürokratie als Initativenkiller

Ohne Spenden sind Volksinitiativen nicht zu stemmen. Es ist schwer genug, Gelder für ein dreistufiges Vorhaben einzusammeln, von dem niemand einen direkten finanziellen Gewinn erwarten kann. Kleinliche bürokratische Hürden wirken abschreckend.

Die Bürgerschaftsmehrheit will beispielsweise, dass alle Sachspenden schriftlich protokolliert werden müssen – inklusive Marktwert. Wer entscheidet darüber, was eine Sachspende ist? Gehört dazu etwa auch die unbezahlte Hilfe beim Aufstellen von Plakaten? Acht Wochen vor einem Volksentscheid müssen die Initiatoren detailliert nachweisen, woher ihre Mittel stammen –  mitten in der heißesten Kampagnenphase. Wie soll das gehen?

Ebenfalls soll juristischen Personen die Spendenfähigkeit entzogen werden. Berufsverbänden wie Lehrer- oder Ärzteverbänden würde es verboten sein, volksinitiativ-basierte Schulen- oder Krankenhausprojekte finanziell zu unterstützen.  

Mit unfairen Mitteln

Bei Wahlen gilt von jeher ein striktes Neutralitätsgebot für Regierungen, also in Hamburg den Senat. Bei Volksabstimmungen gilt das nicht so absolut. Der Senat darf sich bisher nur sachlich äußern und keine staatlichen Mittel einsetzen, um das Abstimmungsergebnis einseitig zu beeinflussen, so das Hamburger Verfassungsgericht. Dieser Grundsatz soll nun nach den Vorstellungen der Bürgerschaftsmehrheit aufgeweicht werden. Einen ersten Vorgeschmack dessen erlebten die Hamburgerinnen und Hamburger beim Olympia-Referendum 2026. Hier wurden enorme Mittel aus öffentlicher Hand für die Pro-Werbung eingesetzt. 

Um den weiteren Abbau der direkten Demokratie in Hamburg zu verhindern, muss Klarheit in der Verfassung geschaffen werden. Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungen zuzutrauen, wirkt dem politischen Vertrauensverlust entgegen. Weitere Kompetenzverschiebungen auf die repräsentative Ebene sind hingegen kontraproduktiv. Denn Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit. 

„Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“

In Hamburg gilt seit 2008 das Vetorecht für drei wichtige parlamentarische Fälle: Änderungen des Wahlrechts sowie von Gesetzen und  Beschlüssen, die durch Volksentscheide zustande gekommen sind. Diese demokratischen Errungenschaften müssen ausgebaut werden!

Einmal eine Volksiniative mit Veto, bitte

Der Zukunftsentscheid ist ein prominentes Beispiel. Vor 2008 hätte der Senat ihn behandeln können wie eine bloße Empfehlung, so wie es beim Verkauf der städtischen Krankenhäuser geschah. Damals waren Volksentscheide für solche Fälle noch nicht verbindlich – weil es das Vetorecht dafür noch nicht gab. Die städtischen Krankenhäuser wurden verkauft, obwohl 80 Prozent der Abstimmenden dagegen waren. Der damalige Bürgermeister sagte später, man habe Volksentscheide für ein „spielerisches Element“ gehalten. So etwas war dank Vetorecht beim Zukunftsentscheid nicht mehr möglich – die Stadt muss sich an das Votum der Bürgerinnen und Bürger halten.

Wie es funktinoiert

Das Vetorecht, das wir für die genannten Bereiche bereits haben und das wir nun ausbauen wollen, ist im Prinzip sehr einfach und so, wie es in der Schweiz seit 1874 gilt. Es ist keine Entmachtung des Parlaments, sondern ein Auftrag, sich erneut mit einer umstrittenen Materie zu befassen. Die Bürgerschaft hat weiterhin das letzte Wort. Es kann ohnehin nicht in ihrem Sinn sein, Gesetze zu erlassen, mit denen weite Teile der Gesellschaft nicht einverstanden sind.  

Im geltenden Vetorecht heißt es derzeit: Beschließt die Bürgerschaft ein Gesetz, tritt es erst drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. In dieser Zeit können 2,5 % der Wahlberechtigten Hamburgs eine Volksabstimmung (Referendum) über das Gesetz bewirken. Stimmen die Mehrheit der Abstimmenden und zugleich mehr als 20 % der Wahlberechtigten gegen das Gesetz, dann tritt es nicht in Kraft und die Bürgerschaft kann über eine mehrheitsfähige Lösung nachdenken.

Unser Ziel in Hamburg

So wollen wir auch das Vetorecht für einfache Gesetze regeln. Es ist moderat, sieht aber übergeordnete Ausnahmen und Sonderreglungen für Dringlichkeitsgesetze vor. Es lähmt nicht die Handlungsfähigkeit von Senat und Bürgerschaft. Nach aller Erfahrung werden Konflikte bereits im Vorfeld entschärft und Gesetzesvorhaben sorgfältiger im Sinne der Bürger vorbereitet.

Das zeigen auch die Schweizer Erfahrungen mit dem fakultativen Referendum, wie das Vetorecht dort heißt. Die Fachliteratur ist sich da einig. Dazu gehört auch: Das Vertrauen in staatliches Handeln und die Akzeptanz politischer Entscheidungen sind stärker ausgeprägt als in Deutschland – ein großer demokratischer Gewinn des Vetorechts!

Wer Bürgerinnen und Bürgern zutraut, alle fünf Jahre ein Parlament zu wählen, sollte ihnen auch zutrauen, im Zweifel über einzelne Gesetze zu entscheiden.


Kommentare

4 Kommentare zu „Zwei Volksinitiativen unter einem Dach“

  1. Avatar von Christa Schuimer
    Christa Schuimer

    nur eine Volksabstimmung ist gelebte Demokratie.

  2. Ich würde gerne wissen, warum es nur für eine der beiden Petitionen eine online-Sammlung gibt. Ist die Unterschriftensammlung für die Hamburger Initiative im Detail eventuell keine Petition sondern etwas anderes und wo liegt ggf. der entscheidende Unterschied?
    Vielen Dank vorab für die Info.
    Liebe Grüße

  3. Avatar von Thomas Röschner
    Thomas Röschner

    Moin, hier ein Textentwurf, kann das nicht auch ein zusätzliches Mittel sein, zahlreiche Eingaben an die Bürgerschaft zu machen?

    Muster für eine Eingabe an den Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft.
    Betreff: Eingabe zur Sicherung und Stärkung der Bürgerbeteiligung und der chancengleichen Volksgesetzgebung in Hamburg

    Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Eingabenausschusses,
    hiermit richte ich gemäß Artikel 17 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 25 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg folgende Eingabe an die Hamburgische Bürgerschaft.
    1. Anlass und Problemstellung
    Die Freie und Hansestadt Hamburg zeichnet sich durch eine lebendige Tradition der direkten Demokratie aus. Bürgerinnen und Bürger haben in den vergangenen Jahren wiederholt Verantwortung übernommen und durch Volksinitiativen sowie Bürgerbegehren wichtige Impulse für das Gemeinwesen gesetzt. Aktuelle Entwicklungen im Bereich des Volksabstimmungsrechts sowie geplante rechtliche Rahmenbedingungen lassen jedoch die Befürchtung aufkommen, dass die Hürden für zivilgesellschaftliche Initiativen künftig erhöht und deren Wirksamkeit beeinträchtigt werden. Insbesondere die beabsichtigten Einschränkungen bei Finanzierungsstrukturen, vereinfachten Unterschriftensammlungen sowie der einseitige Einsatz öffentlicher Mittel durch den Senat im Abstimmungskampf gefährden die im Verfassungsrecht verankerte Chancengleichheit zwischen gewählten Organen und zivilgesellschaftlichen Initiativen.
    2. Ausführung zum Sachverhalt
    Neutralitätsgebot der Exekutive: Im Rahmen staatlicher Informationsarbeit im Vorfeld von Volksentscheiden muss sichergestellt sein, dass der Senat und die Verwaltung ein striktes Neutralitätsgebot wahren und keine Steuermittel für einseitige Kampagnen nutzen.
    Proportionale Hürden: Die rechtlichen und bürokratischen Anforderungen an die Durchführung von Volksinitiativen und Bürgerbegehren müssen praxistauglich und auch von kleineren zivilgesellschaftlichen Bündnissen ohne Parteienapparat bewältigbar bleiben.
    Chancengleichheit: Direkte Demokratie lebt von der Ausgewogenheit der Mittel und der fairen Debatte auf Augenhöhe.
    3. Konkreter Antrag / Begehren
    Ich bitte den Eingabenausschuss daher, der Hamburgischen Bürgerschaft folgende Empfehlungen zur Beschlussfassung vorzulegen:
    Prüfung und Sicherung der Chancengleichheit: Die Bürgerschaft möge sicherstellen, dass bei zukünftigen Anpassungen des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes das Gebot der staatlichen Neutralität ausdrücklich verankert wird und der Einsatz öffentlicher Mittel zu Werbezwecken bei Volksentscheiden ausgeschlossen bleibt.

    Erhalt niedriger bürokratischer Hürden: Gesetzliche Regelungen zu Transparenz- und Finanzierungspflichten für Volksinitiativen sind so auszugestalten, dass sie zivilgesellschaftliches Engagement fördern und nicht durch unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand behindern.
    Stärkung von Bürgerrechten: Die Instrumente der direkten Demokratie (z. B. auf Bezirks- und Landesebene) sind weiterzuentwickeln und vor Einschränkungen zu schützen, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit der Demokratie nachhaltig zu stärken.
    Ich bitte Sie, mich über den Verlauf der Beratungen und die Stellungnahme der zuständigen Behörde auf dem Laufenden zu halten.

  4. Avatar von Bernhard Korte
    Bernhard Korte

    … direkt, direkter, am direktesten. Für was halten ‚Regierende‘ eigentlich die Bevölkerung? Für dummes Stimmvieh.

    Auf wen oder was ist eigentlich (noch) Verlass?

    Auf die Gefahr hin, dass Mehrheiten auch Minderheiten unterdrücken und ihre Entscheidungen blockieren, bleibt der sogenannte ‚Volkswille‘ doch das entscheidend plebiszitär belebende Element Direkter Demokratie.

    Zu viele nicht transdisziplinäre Experten und unqualifizierte KommissonärInnen, zuviel Profilierungssucht und Egoismen,
    keine klugen Visionen und keinen Mut zu unbequemen Wahrheiten.

    Demokratie ist ein Prozess, der lebendig gestaltet und verantwortungsvoll moderiert werden sollte …

    Mir scheint’s, als seien wir davon weiter entfernt, als jemals zuvor. Frei nach dem Motto: Panzer statt Brot und Bildung?

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