Zwei Volksinitiativen unter einem Dach

Gleich zwei Volksinitiativen setzen sich für direkte Demokratieprojekte in Hamburg ein. „Demokratie schützen – Faire Volksabstimmungen“ und „Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“ stellen sich gegen den Vorstoß der Hamburger Regierung, die direkte politische Mitsprache der Hamburgerinnen und Hamburgern zu begrenzen.

„Demokratie schützen – Faire Volksabstimmungen“

Bisher können Volksinitiativen in allen Bundesländern Spenden unbürokratisch sammeln. In Hamburg soll nun ein Ausschlusskatalog eingeführt werden, der Volksinitiativen die formellen Hürden erhöht und  die finanzielle Basis weitgehend entzieht. 

Im Zuge des Volksabstimmungsverfahrens sollen Rechenschaftspflichten massiv ausgeweitet werden. So müssen die Initiatoren/Vertrauenspersonen einer Volksinitiative dreimal eine strafbewehrte eidesstattliche Erklärung über das Spendenaufkommen abgeben. So etwas gibt es weder in anderen Bundesländern noch für Parteien.

Wir wollen den bewährten Ist-Zustand in der Verfassung absichern. Rechenschaftspflicht und Offenlegung der Finanzen gab es von Anfang an. Das soll auch so bleiben. Zusätzlich halten wir in unserem Gesetzentwurf fest, dass Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland und Zuwendungen über 35.000 Euro sofort veröffentlicht werden müssen.  Spenden, für die Gefälligkeiten erwartet werden, dürfen nicht angenommen werden. 

Spendenbürokratie als Initativenkiller

Ohne Spenden sind Volksinitiativen nicht zu stemmen. Es ist schwer genug, Gelder für ein dreistufiges Vorhaben einzusammeln, von dem niemand einen direkten finanziellen Gewinn erwarten kann. Kleinliche bürokratische Hürden wirken abschreckend.

Die Bürgerschaftsmehrheit will beispielsweise, dass alle Sachspenden schriftlich protokolliert werden müssen – inklusive Marktwert. Wer entscheidet darüber, was eine Sachspende ist? Gehört dazu etwa auch die unbezahlte Hilfe beim Aufstellen von Plakaten? Acht Wochen vor einem Volksentscheid müssen die Initiatoren detailliert nachweisen, woher ihre Mittel stammen –  mitten in der heißesten Kampagnenphase. Wie soll das gehen?

Ebenfalls soll juristischen Personen die Spendenfähigkeit entzogen werden. Berufsverbänden wie Lehrer- oder Ärzteverbänden würde es verboten sein, volksinitiativ-basierte Schulen- oder Krankenhausprojekte finanziell zu unterstützen.  

Mit unfairen Mitteln

Bei Wahlen gilt von jeher ein striktes Neutralitätsgebot für Regierungen, also in Hamburg den Senat. Bei Volksabstimmungen gilt das nicht so absolut. Der Senat darf sich bisher nur sachlich äußern und keine staatlichen Mittel einsetzen, um das Abstimmungsergebnis einseitig zu beeinflussen, so das Hamburger Verfassungsgericht. Dieser Grundsatz soll nun nach den Vorstellungen der Bürgerschaftsmehrheit aufgeweicht werden. Einen ersten Vorgeschmack dessen erlebten die Hamburgerinnen und Hamburger beim Olympia-Referendum 2026. Hier wurden enorme Mittel aus öffentlicher Hand für die Pro-Werbung eingesetzt. 

Um den weiteren Abbau der direkten Demokratie in Hamburg zu verhindern, muss Klarheit in der Verfassung geschaffen werden. Bürgerinnen und Bürgern Entscheidungen zuzutrauen, wirkt dem politischen Vertrauensverlust entgegen. Weitere Kompetenzverschiebungen auf die repräsentative Ebene sind hingegen kontraproduktiv. Denn Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit. 

Demokratie stärken – Vetorecht ausbauen“

In Hamburg gilt seit 2008 das Vetorecht für drei wichtige parlamentarische Fälle: Änderungen des Wahlrechts sowie von Gesetzen und  Beschlüssen, die durch Volksentscheide zustande gekommen sind. Diese demokratischen Errungenschaften müssen ausgebaut werden!

Einmal eine Volksiniative mit Veto, bitte

Der Zukunftsentscheid ist ein prominentes Beispiel. Vor 2008 hätte der Senat ihn behandeln können wie eine bloße Empfehlung, so wie es beim Verkauf der städtischen Krankenhäuser geschah. Damals waren Volksentscheide für solche Fälle noch nicht verbindlich – weil es das Vetorecht dafür noch nicht gab. Die städtischen Krankenhäuser wurden verkauft, obwohl 80 Prozent der Abstimmenden dagegen waren. Der damalige Bürgermeister sagte später, man habe Volksentscheide für ein „spielerisches Element“ gehalten. So etwas war dank Vetorecht beim Zukunftsentscheid nicht mehr möglich – die Stadt muss sich an das Votum der Bürgerinnen und Bürger halten.

Wie es funktinoiert

Das Vetorecht, das wir für die genannten Bereiche bereits haben und das wir nun ausbauen wollen, ist im Prinzip sehr einfach und so, wie es in der Schweiz seit 1874 gilt. Es ist keine Entmachtung des Parlaments, sondern ein Auftrag, sich erneut mit einer umstrittenen Materie zu befassen. Die Bürgerschaft hat weiterhin das letzte Wort. Es kann ohnehin nicht in ihrem Sinn sein, Gesetze zu erlassen, mit denen weite Teile der Gesellschaft nicht einverstanden sind.  

Im geltenden Vetorecht heißt es derzeit: Beschließt die Bürgerschaft ein Gesetz, tritt es erst drei Monate nach seiner Verkündung in Kraft. In dieser Zeit können 2,5 % der Wahlberechtigten Hamburgs eine Volksabstimmung (Referendum) über das Gesetz bewirken. Stimmen die Mehrheit der Abstimmenden und zugleich mehr als 20 % der Wahlberechtigten gegen das Gesetz, dann tritt es nicht in Kraft und die Bürgerschaft kann über eine mehrheitsfähige Lösung nachdenken.

Unser Ziel in Hamburg

So wollen wir auch das Vetorecht für einfache Gesetze regeln. Es ist moderat, sieht aber übergeordnete Ausnahmen und Sonderreglungen für Dringlichkeitsgesetze vor. Es lähmt nicht die Handlungsfähigkeit von Senat und Bürgerschaft. Nach aller Erfahrung werden Konflikte bereits im Vorfeld entschärft und Gesetzesvorhaben sorgfältiger im Sinne der Bürger vorbereitet.

Das zeigen auch die Schweizer Erfahrungen mit dem fakultativen Referendum, wie das Vetorecht dort heißt. Die Fachliteratur ist sich da einig. Dazu gehört auch: Das Vertrauen in staatliches Handeln und die Akzeptanz politischer Entscheidungen sind stärker ausgeprägt als in Deutschland – ein großer demokratischer Gewinn des Vetorechts!

Wer Bürgerinnen und Bürgern zutraut, alle fünf Jahre ein Parlament zu wählen, sollte ihnen auch zutrauen, im Zweifel über einzelne Gesetze zu entscheiden.


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