Wir bringen das Vetorecht in den Bundestag

Am 10. August war es endlich soweit: Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen haben wir symbolisch die auf Papier geleisteten Unterschriften unserer Petition für mehr Bürgerbeteiligung beim Deutschen Bundestag abgegeben. Darin fordern über 62.000 Unterzeichnende den Ausbau direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene. Ein starkes Zeichen für mehr Mitbestimmung zwischen den Wahlen!

Die Übergabe

Vertreterinnen und Vertreter aller Bündnispartner haben gemeinsam stapelweise Unterschriftenlisten in Papierform mitgebracht, dazu kommen tausende weitere, die online unterschrieben haben. 

Worum ging es nochmal? Konkret fordert unsere Petition den Ausbau des Petitionsrechtes, die Einführung von Initiativ- und Vetorecht auf Bundesebene sowie die Prüfung weiterer Beteiligungsinstrumente. Direktdemokratische Beteiligung wie das Vetorecht fördert nachweislich Dialog und steigert dadurch das Vertrauen in demokratische Prozesse. 

Entgegengenommen wurden die Unterschriften vom Mitglied des Petitionsausschusses Ruppert Stüwe (SPD). Der Berliner betont das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, das er würdigen wolle. Man habe “sich Gedanken gemacht zu einem wirklich wichtigen Thema”. Außerdem solle man wieder mehr über Demokratie nachdenken und sie inklusiver gestalten, so der Abgeordnete. Genau das haben wir vor, Herr Stüwe! 

Wie es weitergeht

Damit haben wir die erste Hürde erfolgreich gemeistert! Nun dürfen wir (voraussichtlich) am 14.12. den Abgeordneten im Petitionsausschuss unser Anliegen vorstellen und stehen ihnen anschließend Rede und Antwort. Informationen zu einer möglichen Mitverfolgung in Präsenz oder online werden wir so schnell wie möglich veröffentlichen. 

Der Petitionsausschuss setzt sich aus 26 Abgeordneten entsprechend ihrer Fraktionsgröße im Parlament zusammen. Den Vorsitz hält Dr. Hülya Düber (CDU/CSU) inne. Er ist das einzige ständige Organ, das Mitbestimmung zwischen den Wahlen auf Bundesebene ermöglicht. 

Die Bundestagswebsite bezeichnet den Ausschuss als “Seismograph, der die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung aufzeichnet”. Eine nett klingende Metapher, die leider wenig mit der Realität zu tun hat, wie die aktuellen Statistiken aus dem Jahresbericht des Ausschusses für 2025 zeigen:  

Von  über 12.399 eingegangenen Anliegen schaltete der Ausschuss nur 650 zur Unterschriftensammlung auf seiner Website frei, davon schafften es gerade einmal 8 in die öffentliche Anhörung. Das veranschaulicht, wie restriktiv die Auslegung der zugrunde liegenden Kriterien aktuell ist.

Umso wichtiger, dass das Petitionsrecht reformiert wird. 

Warum es trotzdem wirkt

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird unsere Petition durch die Anhörung beim Petitionsausschuss die Regierung nicht zur Umsetzung bewegen. Trotzdem ist dieser Schritt wichtig und richtig, denn die Demokratie wird nicht von heute auf morgen revolutioniert. Den Sprung, den wir mit dieser Verhandlung machen, ist nicht unbedeutend: 

Wir bekommen die Möglichkeit, unser Anliegen den zuständigen Bundestagsabgeordneten offiziell vorzutragen. Manche werden wir vielleicht überzeugen können, andere werden mindestens von unserem Anliegen gehört haben – oft zum ersten Mal. So kommt ein Dialog zustande.

Viel wichtiger noch, der Auftritt ist medienwirksam. Was den Einsatz für mehr Mitbestimmung angeht, spielen wir damit auf der größten Bühne, die Deutschland zu bieten hat.


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