Häufig gestellte Fragen
FAQ
Unsere Demokratie steht vor einer ernsten Herausforderung: Nur 42% der Bürger:innen sind mit der Demokratie in ihrem Alltag zufrieden, nur noch ca. ein Prozent sind Parteimitglieder und die Politikverdrossenheit wächst seit Jahrzehnten. Rechtspopulistische Kräfte gewinnen stetig an Zustimmung und könnten noch in diesem Jahr erstmals Landesregierungen anführen.
Und gleichzeitig gibt es ein starkes Bedürfnis nach mehr verbindlicher Beteiligung: Jährlich erreichen 10.000 Petitionen den Bundestag und über 50% der Bürger und Bürgerinnen fordern verbindliche direktdemokratische Elemente.
Ein Instrument wie das Vetorecht stärkt das Vertrauen in unsere Institutionen – einschließlich des Bundesverfassungsgerichts als Schutzinstanz – und schützt vor weiterer Aushöhlung und Entfremdung. Es ist Vorwärtsverteidigung: Durch mehr Inklusion und echte Mitsprache wird die Demokratie widerstandsfähiger. Die jahrzehntelangen positiven Erfahrungen aus allen 16 Bundesländern zeigen: Solche Reformen funktionieren.
Der Populismus ist bereits eine sehr reale Bedrohung, ob mit oder ohne direkte Demokratie. Die hohe Aufmerksamkeit für populistische Kampagnen weist uns sehr deutlich auf Mängel hin, auf überfällige Anpassungen des demokratischen Systems an gesellschaftliche Entwicklungen und Bedürfnisse.
Wir sind nicht für Referenden „von oben“, wie die Abstimmung über den Brexit. Der Brexit hat deutlich die Schwachstellen von Referenden an sich aufgezeigt, sowie das Problem fehlender unabhängiger Kontrollmechanismen.
Mit direkter Demokratie „von unten“, mit Volksbegehren und Volksentscheiden, wurden in Deutschland seit den 1950er Jahren aber sehr gute Ergebnisse erzielt und die Arbeit der Parlamente verbessert, wie zahlreiche Übernahmen von Initiativen aus der Bevölkerung zeigen.
Sicherlich können Volksentscheide zu Ergebnissen führen, die von bestimmten Akteuren und Gruppen als schlecht angesehen werden. Dass einem nicht jedes Ergebnis gefällt, ist aber ein demokratisches Grundprinzip, ebenso wie der Wettstreit verschiedener Seiten darum, wer eine Mehrheit von den eigenen Argumenten überzeugen kann.
Das heißt aber nicht, dass es durch direkte Demokratie „freie Bahn“ für Rechte und Populisten gibt, das zeigen Länder und Kommunen seit Jahrzehnten.
Konkret zeigt z.B. eine Auswertung kommunaler Beteiligungsverfahren zu Flüchtlingsunterkünften von MehrDemokratie, dass mehr Mitsprache nicht zu mehr „rechten“ Beschlüssen führt:
Insgesamt fanden in knapp 10 Jahren 94 Verfahren zu Flüchtlingsunterkünften statt (ca. drei Prozent aller Verfahren), wovon ein Großteil vorab für unzulässig erklärt wurde, 20 mit dem Kommunalparlament geeint wurden und nur 27 zum Bürgerentscheid gelangten. Von den 27 Bürgerentscheiden endeten knapp 60 Prozent „flüchtlingsfreundlich“: Zahlreiche der Verfahren drehten sich z.B. um bessere und zentralere Unterbringungen. In Ostdeutschland gelang es migrationskritischen Initiativen nur zweimal, einen Bürgerentscheid durchzusetzen. Die angekündigte extrem-rechte Kampagne verpuffte also.
Direkte Demokratie kanalisiert Protest in einem geregelten Prozess, schafft nuancierte Mehrheiten und entzieht Populisten ihr zentrales Narrativ von „denen da oben gegen die da unten“.
Ein Vetorecht ist kein Heilmittel gegen Populismus, aber eine reale Chance, Menschen durch Handlungsmacht wieder langfristig Vertrauen in die Demokratie und ihren Platz darin zurückzugeben.
Ein Vetorecht nach Vorbild direkter Demokratie in den Bundesländern schützt und stärkt die repräsentative Demokratie, weil es an starke Leitplanken gekoppelt ist, die auf Landesebene jahrzehntelang erfolgreich angewandt wurden.
Das Bundesverfassungsgericht prüft jeden Vorschlag vorab auf Verstöße gegen Grund- und Minderheitenrechte, weitere Mechanismen wie hohe Quoren, Sammelfristen, eine unabhängige Abstimmungskommission und ausgewogene Infomaterialien, die an alle Haushalte versandt werden, schützen zusätzlich.
Wenn Menschen bei Sachentscheidungen ein Stimmrecht haben, sorgt das für mehr Fakten-Wissen zum Thema und für eine höhere Bereitschaft, sich dieses anzueignen – das Gefühl von Machtlosigkeit bei wichtigen Themen dagegen führt dazu, dass nicht mehr richtig zugehört wird und es Populisten leichter haben, durchzudringen. Fehlende Mitsprache fördert erst recht Extremismus – ein Vetorecht kann ihn entkräften.
Ja, das ist es. In Artikel 20 des Grundgesetzes steht schon heute:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt.
Das hier genannte Abstimmungsrecht gibt es bis heute auf Bundesebene nicht, aber durch diese Formulierung wurde schon vor langer Zeit im Grundgesetz die Perspektive dafür geschaffen. Was fehlt, ist die konkrete Festlegung darauf, wie solche Abstimmungen aussehen sollen. Um das Vetorecht zu beschließen, braucht es daher eine verfassungsändernde Mehrheit (2/3) im Bundestag sowie im Bundesrat für eine Erweiterung des Grundgesetzes um einen solchen Artikel. Im Anschluss bedarf es weiterer Gesetze, die das konkrete Verfahren und weitere Bestimmungen und Einschränkungen regeln.
Dass das Veto aber grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, stellt unser verfassungsrechtliches Gutachten sicher.
Vetorecht: Bürgerinnen und Bürger stoppen oder bestätigen per Abstimmung ein bestehendes, vom Bundestag beschlossenes Gesetz. Die Initiative dafür kommt aus der Bevölkerung selbst. Volkseinwand ist nur ein alternativer Begriff dafür, ebenso wie die etwas abstrakte Formulierung fakultatives Referendum, die für das Vetorecht in der Schweiz genutzt wird.
Volksentscheid: Bürgerinnen und Bürger beschließen per Abstimmung ein völlig neues Gesetz. Die Initiative dazu kommt wieder aus der Bevölkerung selbst, es ist also ein positives Gesetzgebungsrecht, das wir in Deutschland schon auf Landesebene oder aus den Kommunen kennen.
Referendum: Das Parlament bzw. die Regierung legt der Bevölkerung ein Gesetz zur Abstimmung vor, die Bürgerinnen und Bürger stimmen darüber ab („von oben“). Referenden sind nach der Erfahrung der vergangenen Jahren in Europa besonders anfällig für Manipulation, weil Regierungen versuchen, ihre Entscheidungen und sich selbst durch das Referendum zu legitimieren.
Die AfD fordert für Deutschland das Schweizer Modell: Grenzenloses „Abstimmen über alles“, um das demokratische System zu destabilisieren. Niemand sonst will das.
Die direkte Demokratie in der Schweiz mag grundsätzlich ein Vorbild sein, unterscheidet sich aber in vielen entscheidenden Punkten (z.B. gibt es in der Schweiz kein Verfassungsgericht) und ist deswegen nicht auf Deutschland übertragbar.
Alle Organisationen im Bündnis Vetorecht setzen sich täglich für mehr demokratische Teilhabe ein: Wir betreiben Petitionsplattformen, unterstützen Demokratie-Bildung in Schulen, wir beraten den Staat und Unternehmen zu demokratischen Prozessen, wir öffnen an vielen Orten Gesprächsräume zu Demokratie. Damit kennen wir unser politisches System so gut wie wenige andere – und wir wollen es unbedingt erhalten.
Genau deshalb wollen wir mit Ängsten und Mythen vor direkter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Entscheidungen aufräumen – wir sehen, dass es Veränderung braucht, um die Demokratie für die Zukunft zu stärken, bevor eine Mehrheit sie mit Machtlosigkeit und Resignation verknüpft.
Ein Vetorecht nach Vorbild direkter Demokratie in den Bundesländern schützt und stärkt die repräsentative Demokratie.
Der Bundestag behält seine volle Entscheidungsfreiheit – zum Volksentscheid kommt es nur, wenn 1.500.000 Menschen innerhalb von 100 Tagen aktiv ein Veto einlegen.
Auf Länderebene zeigen 351 Volksbegehren seit 1946 (davon nur 24 Abstimmungen): Bis zu 40 Prozent der Initiativen werden vom Parlament vorab übernommen. Eine Ablehnung führt nicht zu Stillstand, sondern zu einem besseren Neuentwurf. Eine Dringlichkeitsklausel (per ⅔ Mehrheit im Bundestag) und klare Themenausschlüsse (z. B. Haushalt, EU-Gesetze) verhindern Verzögerungen, wenn es darauf ankommt.
Ein Vetorecht motiviert vielmehr zu mehrheitsfähigen Gesetzen und sorgt für vorausschauende Politik. Auch ein Gegenentwurf des Bundestages kann zur Abstimmung vorgelegt werden, so wirkt ein Veto zugleich konstruktiv.
Das Bundesverfassungsgericht prüft jeden Vorschlag vorab – Angriffe auf Grund- oder Minderheitenrechte sind von vornherein ausgeschlossen, genau wie in allen Bundesländern.
Ausgewogene Informationsmaterialien können zu einer sachlichen Debatte beitragen, auch dafür gibt es aus den Ländern gute Beispiele. Hier z.B. die Informationsbroschüre zum Berliner Klimaentscheid, (hier in leichter Sprache), beide mit ausführlichen Pro- und Contra-Informationen, herausgegeben und an alle Haushalte verschickt vom Landesabstimmungsleiter.
Tatsächlich stärkt das Vetorecht Minderheiten: Es bewahrt den Status quo vor übereilten Mehrheitsentscheiden und schützt vor Lobbydruck. Und: Eine Studie aus Frankfurt hat zuletzt ermittelt, dass direktdemokratische Verfahren tendenziell gleichheitsfördernd seien – gerade bei sozialen Fragen wirkt direkte Demokratie also als soziales Korrektiv.
Die Praxis in den Ländern bestätigt: Kein einziger Missbrauch gegen Minderheitenrechte.
Ganz im Gegenteil: Der Bundestag bleibt das zentrale Entscheidungsorgan. Das Vetorecht ergänzt als Korrektiv: Bürgerinnen und Bürger können nur mitentscheiden, wenn eine starke Unzufriedenheit mit einem Gesetzentwurf besteht, und die Politik so auffordern, es besser zu machen – z.B. Gesetze sozialer auszugestalten oder schlicht besser zu kommunizieren.
Auf Länderebene gab es zwischen 1946 und 2018 351 Volksbegehren, nur 24 davon sind zur Abstimmung gekommen – meist waren sie stattdessen Impulse für die Parlamente.
Direkte Demokratie ist kein Ersatz für die repräsentative Demokratie. Sie macht den Parlamentarismus repräsentativer, da Gesetze gesellschaftlich getragen werden müssen. Sie ist kein Ersatz, sondern ein Stabilisator.
Unsere Politik betrifft den täglichen Alltag – von Klimaschutz über Datenschutz bis Gesundheit. Studien zeigen, dass die Informiertheit von Bürgerinnen und Bürgern zu einem Thema nie größer ist, als wenn sie selbst dazu stimmberechtigt sind – und informierte Menschen treffen verantwortungsvolle Entscheidungen.
Von unabhängigen Institutionen zugesandte Abstimmungshefte, wie z.B. zuletzt bei Volksentscheiden in Berlin und Hamburg, tragen ebenfalls erheblich zur sachlichen und ausgewogenen Informierung und zur Aufklärung über Desinformation bei.
Auf digitalen Petitonsplattformen wie openPetition mobilisieren und engagieren sich tagtäglich tausende Bürgerinnen und Bürger mit großem Erfolg.
Das Vetorecht zwingt außerdem zu verständlicher Gesetzessprache und öffentlichen Debatten, das zeigt die 150-jährige Praxis mit dem Vetorecht in der Schweiz.
Organisierte und akademische Gruppen haben es leichter, die Hürden für ein Quorum zu nehmen, das stimmt.
Vollkommen gleiche Chancen für alle sind unmöglich, doch digitale Beteiligungs-Tools helfen bei der Annäherung und vermindern Transaktionskosten: Niedrigschwellige, asynchrone, mehrsprachige Plattformen senken Hürden massiv – Petitionsplattformen wie openPetition beweisen es mit Millionen “Normalbürger”-Beteiligungen per Klick. Hohe Quoren fordern breite Unterstützung, und echte Handlungsmacht steigert Engagement. Es nivelliert also, statt zu begünstigen.
Und: Eine Schweizer Studie hat gerade erst festgestellt, dass Parlamente tatsächlich “reichenfreundlicher” entscheiden, als die Bürgerinnen und Bürger selbst, eine Studie aus Frankfurt ermittelt, dass direktdemokratische Verfahren eher gleichheitsfördernd seien – gerade bei sozialen Fragen wirkt direkte Demokratie also als soziales Korrektiv.
Ein Veto löst immer eine offene Mehrheitsabstimmung aus – die einfache Mehrheit entscheidet endgültig. Keine Blockade, sondern pure Volkssouveränität.
Bei Zustimmungsgesetzen (Bundesratsmehrheit muss zustimmen) braucht der Volksentscheid eine bundesweite Mehrheit plus Länder-Mehrheit (z. B. ein Bildungsgesetz: 55 Prozent Ja bundesweit und Ja in mindestens neun Ländern), [§15 (2)].
EU- und Parlamentsangelegenheiten bleiben ausgeklammert, ebenso wie Haushalt per Themenregelung; so werden Völkerrecht und Haushaltshoheit gewahrt. Eine Dringlichkeitsklausel (Bundestagsbeschluss) schützt Eilanliegen – alles flexibel an die Bundesstruktur angepasst.
Die bloße Existenz des Vetorechts wirkt: Politikerinnen und Politiker hören stärker auf Anliegen aus der Bevölkerung und agieren vorausschauender. So werden in den Bundesländern viele Initiativen schon im Vorhinein vom Parlament übernommen oder bestehende Gesetze angepasst, sodass es gar nicht zum Volksentscheid kommt, in Sachsen-Anhalt z.B. machen beide Fälle 40% aus.
Dazu kommt die steigende Petitionszahl (10.000 Petitionen jährlich beim Bundestag) und die klare Zustimmung einer Bevölkerungsmehrheit zu direkter Demokratie auf Bundesebene – das alles spricht für mehr direkte Beteiligung auch auf Bundesebene. Ein Vetorecht schafft sie.
Das Vetorecht ist ein realistischer Einstieg und ein niedrigschwelliges Angebot für mehr Beteiligung: Es greift nur bei konkreten Gesetzesvorhaben und erlaubt einen kurzen Prozess zur Entscheidungsfindung durch einfache Abstimmung.
Ein dreistufiges Initiativrecht bietet hohe Hürden und ist ressourcenintensiv. Als erster Schritt schafft ein Vetorecht demokratische Erfahrung; weitergehende Reformen können folgen.
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