Veto in der Praxis
Wie sieht das Vetorecht in der Praxis aus und welchen Prozess würde ein Veto genau durchlaufen? Das erklären wir hier ganz anschaulich am fiktiven Beispiel zum „Mobilitätssteuerungsgesetz“.
Wie läuft ein Veto ab?
Schritt 1: Das Parlament beschließt ein Gesetz
Mobilitätssteuerungsgesetz
– Einführung einer bundesweiten City-Maut von 10€ pro Tag in allen Großstädten
Eine einfache Mehrheit im Bundestag stimmt dem Gesetz zu und auch Bundesrat und Bundespräsident lassen es passieren (Normalfall Einspruchsgesetz).
Das Gesetz soll in 6 Monaten in Kraft treten und durch die Länder und Kommunen umgesetzt werden.
Schritt 2: Unzufriedenheit in der Bevölkerung
Viele Bürgerinnen und Bürger sind empört:
– Pendler fühlen sich finanziell belastet
– kleine Gewerbetreibende sehen Nachteile
– Umweltziele werden angezweifelt
Eine Bürgerinitiative entsteht:
„Keine City-Maut ohne Volksentscheid!“
Schritt 3: Einlegung des Vetos
Nach dem (fiktiven) Vetorecht dürfen Bürgerinnen und Bürger:
- innerhalb von 100 Tagen
- 500.000 gültige Unterschriften sammeln
-> Die Initiative schafft das fristgerecht.
-> Folge:
Das Veto ist zulässig – das Gesetz tritt nicht automatisch in Kraft.
! Ausnahme:
Das Gesetz ist zeitkritisch oder beschäftigt
Schritt 4: Volksabstimmung über das Gesetz
Nun kommt es zu einer bundesweiten Abstimmung:
Abstimmungsfrage:
„Stimmen Sie dafür, dass das Mobilitätssteuerungsgesetz in Kraft tritt?“
- Ja = Gesetz tritt in Kraft
- Nein = Gesetz ist (in dieser Fassung) endgültig abgelehnt
Schritt 5: Ergebnis
Angenommen:
- 55 % stimmen mit Nein
- 45 % mit Ja
-> Das Gesetz ist gescheitert
-> Der Bundestag muss:
– entweder ein neues Gesetz ausarbeiten
– oder das Thema fallen lassen

Beispiele aus der Praxis
Ja, das gibt es tatsächlich! In allen Bundesländern gibt es auf Kommunalebene das sogenannte Korrekturbegehren – ein Bürgerbegehren, das darauf abzielt, einen bereits gefassten Ratsbeschluss rückgängig zu machen oder zu ändern.
Die große Mehrheit von Bürgerbegehren sind tatsächlich Korrekturbegehren und nicht etwa Bürgerinitiativen.
Der Ablauf entspricht dem des Vetos:
Der Gemeinderat fasst einen Entschluss zu einer Sache und unter den Wahlberechtigten bildet sich eine Gegeninitiative.
Diese muss innerhalb einer bestimmten Frist (8 Wochen bis 3 Monate) eine bestimmte Zahl an Unterschriften sammeln, um das Eingangsquorum zu erreichen.
Der Rat kann in dieser Zeit reagieren, indem er seinen Beschluss zurücknimmt oder anpasst und das Bürgerbegehren damit überflüssig macht oder indem er sogar mit einem Gegenvorschlag reagiert.
Wird das Quorum erreicht, kommt es zum Bürgerentscheid. Alle Einwohnenden stimmen über den Beschluss (und ggf. auch über die Gegenvorlage) des Gemeinderats ab.
In den Bundesländern und Kommunen werden Formen direkter Beteiligung seit Jahrzehnten praktiziert – die ersten Volksbegehren in den heutigen Westdeutschen Bundesländern gab es bereits in den 1960er Jahren, aber auch der DDR fand Volksgesetzgebung statt.
Der Boom direktdemokratischer Verfahren setzte in den 1990er Jahren ein; seit dem steht die Volksgesetzgebung in allen Landesverfassungen.
Da die Länder nur bei bestimmten Themen die Entscheidungshoheit gegenüber dem Bund haben, sind die Themen für Initiativen zur Volksgesetzgebung natürlich begrenzt. Am häufigsten behandelt werden so Bildung und Kultur – aber auch die Absenkung der Hürden für Beteiligung oder zuletzt Klimaschutz sind häufige Anlässe.
Was bedeutet Volksgesetzgebung eigentlich?
Konkret meint der Begriff Volksgesetzgebung, dass Parlamente zwar weiterhin die Hauptrolle in der Gesetzgebung spielen, Bürgerinnen und Bürger aber in wichtigen Fragen mitentscheiden können.
Die Volksgesetzgebung besteht in den Ländern aus drei Instrumenten:
1. Volksinitiative -> Eine bestimmte Zahl Stimmberechtigter (z.B. 20.000 in Berlin) bringt ein Anliegen in den Landtag ein. Der Landtag muss sich damit befassen und kann den Vorschlag übernehmen, abändern oder ablehnen.
2. Volksbegehren -> Wird das Anliegen nicht übernommen, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten, bei dem meist ein bestimmter Prozentsatz der Wahlberechtigten unterschreiben muss (Quorum).
Wird dieses Quorum erreicht, muss sich der Landtag erneut mit dem Gesetzentwurf befassen.
3. Volksentscheid -> Lehnt der Landtag den Vorschlag weiter ab, kommt es zum Volksentscheid: Alle Stimmberechtigten im Land stimmen über den Gesetzentwurf ab. Erreicht der Entwurf die vorgeschriebene Mehrheit, hat der Volksentscheid die gleiche rechtliche Wirkung wie ein vom Parlament beschlossenes Gesetz.
In der Praxis bedeutet das:
Bis heute zählt MehrDemokratie 351 Volksbegehren und 12 daraus hervorgegangene Volksentscheide.
Das erscheint wenig, doch werden bis zu 40 Prozent der Initiativen schon vorab vom Parlament übernommen und sind somit trotzdem erfolgreich.
Starke verfassungsrechtliche Regelungen haben dabei Angriffe auf Grundrechte vermieden und Informationsbroschüren unabhängiger Stellen kämpfen z.B. in Hamburg und Bayern gegen Desinformation.
Die Schweiz ist eine jahrhundertelang von unten gewachsene, bürgerstolze Demokratie, die Weltmeisterin der Bürgermacht.
Aber: Während es in den deutschen Bundesländern ein stark abgesichertes System mit hohen Quoren, langen Sammelfristen und verfassungsgerichtlicher Prüfung gibt, ist das Schweizer System viel offener und direkter und damit anfälliger für Populismus:
In der Schweiz gibt es weder eine unabhängige Informationskommission noch ein Verfassungsgericht. Jeder Vorschlag kann direkt zur Abstimmung – auch wenn er die Verfassung bricht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen selbst entscheiden, ob er verfassungswidrig ist. Deshalb können in der Schweiz auch radikale Initiativen (z.B. Minarettverbot) abgestimmt werden.
« Wir müssen die Schweiz kapieren, nicht kopieren.»
Ralf-Uwe Beck, Bundessprecher von Mehr Demokratie
Es gibt vier verschiedene Instrumente, mittels derer Bürgerinnen und Bürger auf Bundesebene regelmäßig über alles – Gesetze, Verfassungsänderungen, Steuern und Außenpolitik – abstimmen können. Es gibt unter anderem ein Initiativrecht und das fakultative Referendum, das unserem Vetorecht entspricht.
„In den sogenannten Landsgemeinden versammeln sich traditionell Hunderte oder Tausende Personen unter freiem Himmel, diskutieren und verabschieden Gesetzentwürfe. Für uns unvorstellbar – aber es funktioniert. Und macht glücklich. Der Glücksforscher Bruno Frey verglich Schweizer Kantone miteinander und bekam heraus: Je ausgeprägter die direktdemokratischen Möglichkeiten dort sind, desto höher die Zufriedenheit der Befragten – und zwar über alle Einkommensklassen hinweg. Sein Fazit: »Die verfassungsmäßig garantierten Mitbestimmungsrechte erhöhen die Lebenszufriedenheit der Bürger systematisch und beträchtlich.« (…)
Auch deshalb steht die Schweiz seit vielen Jahren zusammen mit skandinavischen Ländern an der Spitze der »glücklichsten« Gesellschaften weltweit. »Wer in Ländern mit umfassenden demokratischen Institutionen lebt, ist mit seinem Leben tendenziell zufriedener«, stellt Glücksforscher Frey fest. Das Ausmaß an Vertrauen in politische Institutionen beeinflusse die Lebenszufriedenheit.“
(Ute Scheub: Demokratie. Die Unvollendete, oekom 2017).
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Datensammlung, Literatur und Quellen
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